Der Kammerjaeger
Umgangssprachliche Bezeichnung: Kammerjäger

Offizielle Bezeichnung: Staatlich anerkannter Schädlingsbekämpfer

 

Der Schädlingsbekämpfer übt viele Tätigkeiten aus, wie z. B. Durchführen einschlägiger Bekämpfungsmaßnahmen gegen Gesundheits- und Hygieneschädlinge (Schaben, Fliegen, Mücken, Läuse, Zecken, Milben, Mäuse und Ratten)

Durchführen einschlägiger Bekämpfungsmaßnahmen gegen Vorratsschädlinge (verschiedene Käferarten, Fliegen, Motten, Mäuse und Ratten.)

 

 

Ausbildung, Dauer, Zugangsvoraussetzungen

Bei der Tätigkeit des Schädlingsbekämpfers handelt es sich nicht um einen Ausbildungsberuf. Daher wäre es besser, eine abgeschlossene Ausbildung zu haben. Es ist aber keine Zugangsvoraussetzung. Zugangsvoraussetzung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres, Hauptschulabschluss und körperliche Fitness. Nach drei Jahren kann man einen dreimonatigen Lehrgang mit Abschlussprüfung machen. Nach Bestehen der Prüfung ist man staatlich geprüfter Schädlingsbekämpfer.

 

Der Beruf des Schädlingsbekämpfers ist sehr gefährlich für ihn, da er mit verschiedenen giftigen Chemikalien und Stoffen arbeiten muss. Aber auch Tiere, mit denen er arbeitet, können gefährlich für ihn werden. Wenn er z.B. von eine Ratte gebissen wird, können viele Krankheitserreger auf ihn übertragen werden.

Selten ist der Beruf auch, es gibt in Deutschland insgesamt nur 368 Betriebe, in denen der Beruf ausgeübt wird.

Spannend kann es auch sein, da man immer woanders arbeitet und man nicht weiß, welche Tiere auf ihn warten. Im allgemeinen ist der Beruf ganz abwechslungsreich.

 

Besonderheiten

Man darf keinen Alkohol trinken, weil man immer einsatzbereit sein muss.

Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung kann man sich mit wenig Startkapital selbstständig machen und auf verschiedene Gebiete spezialisieren.